Seit 2010 ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) in Kraft. Es verpflichtet Eigentümer beim Austausch einer Heizungsanlage dazu, mindestens 15 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Das klingt zunächst nach einer Herausforderung – bietet aber auch eine große Chance, die Energiekosten zu senken und die Umwelt zu schonen.
Was bedeutet das Gesetz für Hausbesitzer?
Das Gesetz gilt für alle Wohngebäude, sobald die Heizung ausgetauscht wird. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Viele Hausbesitzer stellen sich die Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, um diese 15 % zu erfüllen?
Ihre Optionen im Überblick
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Solarthermie: Die Sonne als Energiequelle ist kostenlos, zuverlässig und nachhaltig.
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Biomasse: Heizen mit Holz oder Pellets – klimafreundlich und regional.
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Wärmepumpen: Nutzen Sie Energie aus Luft, Wasser oder Erdreich.
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Photovoltaik + Direktheizung: Strom vom eigenen Dach direkt in die Wärmeversorgung.
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Kombinationslösungen: Oft ist eine Mischung die effizienteste Lösung.
Vorteile über die Pflicht hinaus
Das EWärmeG BW ist nicht nur ein „Muss“, sondern auch eine Chance:
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Deutlich geringere Heizkosten durch effiziente Systeme.
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Steigerung des Immobilienwerts.
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Zukunftssicherheit durch Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
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Attraktive Förderungen durch Bund und Land.
